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Heimentgelt

 

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Das Heimentgelt ab 01.01.2010

EZ Haus S, Ebg.: Pflegeplatz im Einzelzimmer, in Haus Sonnenstraße, in Ebingen
EZ Haus W, Ebg.: Pflegeplatz im Einzelzimmer, in Haus am Waisenwegle, in Ebingen
DZ Haus U, Ebg.: Pflegeplatz im Doppelzimmer, in Haus Ulrichstraße, in Ebingen
EZ Tailf: Pflegeplatz im Einzelzimmer, in Tailfingen
Kostenart
Kategorie
EURO / Tag
Pflegestufe 1
Pflegekosten
52,24
Pflegestufe 2
Pflegekosten
67,64
Pflegestufe 3
Pflegekosten
85,54
     
Unterkunft
12,85
Verpflegung   10,52
     
EZ Haus U, Ebg.
Investitionskosten
6,16
DZ Haus U, Ebg.
Investitionskosten
5,01
EZ Haus S, Ebg.
Investitionskosten
10,20
DZ Haus S, Ebg.
Investitionskosten
7,41
EZ Haus W, Ebg.
Investitionskosten
12,70
DZ Haus W, Ebg.
Investitionskosten
9,34
EZ Tailfingen
Investitionskosten
11,92
DZ Tailfingen
Investitionskosten
8,34

Das Heimentgelt setzt sich immer zusammen aus den 5 Teilen:

  • Pflegekosten - je nach Pflegestufe, inklusive Ausbildungsumlage,
    wird jährlich landesweit festgelegt, z.Zt. 0,84 €
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten - je nach Zimmerart und Gebäude
  • Darüber hinaus gewählte Zusatzleistungen

Download: Heimentgelt Ebingen / Heimentgelt Tailfingen


Ein Wort zum "Wert der Pflege"

... "das teuerste Hotel ist das Altersheim"...
Bei heute ca. 3000 Euro Heimentgelt / Monat sind das pro Tag 100 Euro.
Frage: Was kann damit bezahlt werden?
Was kostet ein Tag "Vollpension" mit Übernachtung in einem günstigem Hotel
auf der Schwäbischen Alb? Unter 40 Euro ist da wohl kaum etwas zu finden.
Die durchschnittlichen Personalkosten einer Mitarbeiterin/Stunde betragen
mindestens 33.-Euro.
Ergebnis: leider nicht einmal 3 Mitarbeiterstunden.

Das durchschnittliche tägliche Heimentgelt eines Bewohners finanziert also
etwa 2 Mitarbeiter-Std. pro Tag und "das Hotel". Alles weitere ist ein
hohes Maß an organisatorischem Geschick und verantwortungsvollen
haushalterischem Handeln.
Bei dieser Kostenbelastung wird uns eines klar:

Nicht nur im Heim, auch die Pflege zuhause durch die
eigenen Angehörigen ist eigentlich unbezahlbar wertvoll
.
Nur: in EURO ausgedrückt zeigt sich das meistens erst im Heim!

Die verhandelten Heimentgelte sind auf dem Mindestmaß der
Pflegeversicherungskriterien gefasst: Sie beinhalten nur Leistungen,
die für Pflegebedürftige als "ausreichend und notwendig" erachtet werden.
Darauf achten u.a. die Kostenträger der Sozialhilfe.

Was ist, wenn jemand mehr möchte?
Das überlässt der Gesetzgeber dem freien Interesse von Nachfrage
und Angebot, d.h.: die Augustenhilfe darf zusätzliche Leistungen
anbieten, bezahlt werden müssen sie aber ausschließlich privat.

Anders als bei Bewohnern mit Pflegestufe gab es für die Wohnheim- und
Altenheimbewohner früher schon in der Augustenhilfe solche Zusatzleistungen.
Die Pflegeversicherung macht es nun möglich und erforderlich, diese
Leistungen auch Pflegebedürftigen anzubieten. So war z.B. das Servieren von
Mahlzeiten im Wohn- und Altenheimbereich eine Wahlleistung,
ebenso der sonstige Bringe- oder Besorgungsdienst.

Was im festgesetzten Heimentgelt nach den Richtlinien der
Pflegeversicherung nicht bezahlt wird, soll dennoch angeboten werden.
Informationen und Beispiele über solche
Zusatzleistungen haben wir
zur besseren Orientierung auf einer
eigenen Seite zusammengefasst.

Seit der Pflegeversicherung wissen wir:
Handgriffe sind bezahlbar, (?)
Beziehung und Zuwendung aber
sind unbezahlbar - wertvoll.(!)

Stiftung Augustenhilfe Albstadt, Sonnenstrasse 62/64, 72458 Albstadt-Ebingen
Tel: 07431-1325-0 / FAX: 07431-53012 / www.augustenhilfe.de